Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen zum PalliativNetz Kiel und Umgebung sowie zum Palliativausweis. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden können, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Rund um das PalliativNetz Kiel und Umgebung
Interessiertes Fachpersonal sowie Einrichtungen aus dem palliativen Bereich sind herzlich eingeladen, die Arbeit des Palliativnetzwerkes zu unterstützen.
Bei Interesse können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden.
Palliative Sedierung ist eine Behandlungsform bei unerträglichem Leid wie Schmerz, Luftnot, Unruhe, Verwirrtheit evtl. auch bei Übelkeit und nicht stillbarem Erbrechen in der palliativen Behandlungssituation. Dabei werden bewußtseinsdämpfende Medikamente so verabreicht, dass das Leiden gut gelindert ist. Dabei wird das Vorgehen sowohl mit dem Patienten, seinen Angehörigen als auch den behandelnden Teams gut besprochen.
Bei der Behandlung von PalliativpatientInnen sind verschiedene medizinische Fachrichtungen bzw. Berufsgruppen beteiligt, z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Psychologinnen, ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen oder Seelsorger. Ihre Kooperation zielt auf eine bestmögliche individuelle Behandlung und Versorgung des unheilbar erkrankten Menschen bis zum Lebensende ab.
Er ist der Beratungs- bzw. Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist regional tätig. Seine Aufgabe ist es, medizinische und pflegerische Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu beantworten, damit diese eine Entscheidung über Gewährung von Leistungen für PatientInnen treffen kann.
Der MdK sucht die PatientInnen in Ihrer Umgebung auf. Auf Basis der Begutachtung des MdK wird der Pflegegrad festgestellt und ebenfalls, welche Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Begutachtung erforderlich sind (z.B. Rollator, Rollstuhl etc.).
Die körperlichen Beeinträchtigungen durch eine schwere Erkrankung und die hieraus resultierende Pflegebedürftigkeit wird seit Januar 2018 in Pflegegraden (bis Ende 2017 Pflegestufen) ausgedrückt. Es sind fünf Pflegegrade festgelegt worden.
Nähere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht
Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Die Feststellung des Pflegegrades ist Voraussetzung, um die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können.
Nähere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht
Das ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu vor Beginn der Umbaumaßnahmen an Ihre Krankenversicherung. Sie wird Ihnen die Möglichkeiten sowie die Vorgehensweise erläutern.
Grundsätzlich ist auch bei einer Krebserkrankung eine Organspende im Einzelfall möglich. Dies wird dann individuell geprüft. Dabei ist es wichtig, dass die Bereitschaft zur Organspende in der Patientenverfügung zum Ausdruck kommt. In jeder Klinik gibt es Transplantationsbeauftragte, die hierüber gute Auskunft geben können.
Transplantationsbeauftragter UKSH: Prof. Felix Braun
24-Stunden Notfallhotline: Tel. 0431 500-20540 Transplantationsambulanz: Tel. 0431 500-20461
Eine Möglichkeit kann auch das Spenden der Netzhaut sein. Bitte sprechen sie hierzu Ihre behandelnde Ärztin an. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.gewebenetzwerk.de. Am Standort Kiel (UKSH, Standort Kiel) erhalten Sie Informationen unter der Rufnummer 0431/32079942.
Palliativausweis für Kiel
Wünsche zur aktiven Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie zum Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen sind Gegenstand von Patientenverfügungen. Gerade Menschen, die sich auf Grund einer fortgeschrittenen Erkrankung in der letzten Lebensphase befinden, lehnen eine – oftmals medizinisch auch sinnlose – Einweisung in ein Krankenhaus oder auch die Durchführung von intensivmedizinischen Maßnahmen zum Lebenserhalt ab. Dennoch rufen Angehörige aus Angst, Verunsicherung oder Überforderung in kritischen Situationen oder auch in der Sterbephase nicht selten den notärztlichen Dienst. Dieser sieht sich mit folgenden Schwierigkeiten konfrontiert:
- Der Patient/ die Patientin ist nicht mehr entscheidungsfähig
- Es gibt keine sicheren Informationen zu ihren/ seinen Wünschen
- Der akute Handlungsbedarf lässt keine Zeit eine ausführliche Patientenverfügung zu lesen
In dieser Situation ermöglicht der Kieler Palliativausweis dem notärztlichen Fachpersonal sich schnell und umfassend zu informieren, um so eine Entscheidung entsprechend des im Ausweis festgelegten Willens zu treffen.
Patienten mit einer rasch fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung, denen es wichtig ist, dass auch eine Behandlung im Notfall so erfolgt, wie sie es sich im Voraus wünschen.
So lange Patienten ihren Willen bilden und äußern können, gilt deren direkt ausgedrückte Wille. Erst wenn sie das nicht mehr können, gilt der im Palliativausweis festgehaltene Wille. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille von Patienten ist von der behandelnden Ärztin zu beachten, sofern
- die in ihr getroffenen Aussagen auf die akute Situation zutreffen
- dieser nicht mit den Gesetzen in Konflikt steht
Der Kieler Palliativausweis ist vor allen Dingen für die Notfallsituation gedacht. Es ist wichtig, dass die hierin gemachten Angaben nicht im Widerspruch zu einer möglicherweise zusätzlich bestehenden Patientenverfügung stehen.
Der Ausweis kann nur vom Facharzt/ärztin (Klinik- /Hausarzt/ärztin) ausgestellt werden. Sollte Ihre behandelnde Ärztin ihn nicht vorrätig haben, kann der Ausweis kostenlos von Ihrem Arzt direkt beim PalliativNetz Kiel und Umgebung über unser Onlineformular oder bei einer der aufgeführten Adressen bestellt werden:
- Hospiz-Initiative-Kiel. e.V.
- SAPV Team
- DRK Kiel
- Diakonie Altholstein
- Palliativstationen UKSH Kiel und SKK Kiel
Eine aktuelle Übersicht aller Bezugsquellen finden Sie auch auf der Seite Bezugsquellen.
Der Ausweis sollte gut auffindbar, immer am gleichen Ort und möglichst in unmittelbarer Nähe zum Patient/ zur Patientin aufbewahrt werden. Alle in die Betreuung einbezogenen Personen sollten von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Kenntnis haben.
Mit den Informationen des Palliativausweises kann die Notärztin unmittelbar die erforderliche medizinische, pflegerische oder psychosoziale Betreuung einleiten. Zusätzlich kann der Rettungsdienst entsprechende Fachleute direkt anfordern. So können vorhandene belastende Symptome des Patienten auch außerhalb des Krankenhauses gelindert werden.
Eine gute Patientenverfügung gibt umfassend Auskunft über die Vorstellungen und Wünsche eines Menschen für den Fall, dass dieser nicht mehr selbstständig über seine medizinische Behandlung und Begleitung entscheiden kann. In der Vorsorgevollmacht überträgt der Patient einer anderen Person das Recht, für ihn zu entscheiden, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelten auch außerhalb der Notfallsituation. Sie sind aber in einer akuten Notfallsituation oft nicht verfügbar und zu umfangreich. Die Notärztin kann sich nicht schnell genug informieren und die vom Patienten gewünschte Versorgung einleiten. Somit stellt der Palliativausweis eine Willensbekundung speziell für den Notfall dar.
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt oder auch Ihr Pflegedienst. Des Weiteren können Sie alle an der ambulanten Palliativversorgung und Hospizarbeit beteiligten Personen kontaktieren.
Eine Übersicht ambulanter und stationärer Hospiz- und Palliativversorgungsangebote in Kiel und Umgebung finden Sie auf der Seite Hilfsangebote.
Noch Fragen?
Sie haben weitere Fragen und finden hier keine Antwort? Gern können Sie uns eine E-Mail schreiben oder über unser Kontakformular eine Nachricht zusenden.