Häufige Fragen zum Palliativausweis

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen zum Kieler Palliativausweis. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden können, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Warum ein Palliativausweis?

Wünsche zur aktiven Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen sowie zum Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen sind Gegenstand von Patientenverfügungen. Gerade Menschen, die sich auf Grund einer fortgeschrittenen Erkrankung in der letzten Lebensphase befinden, lehnen eine – oftmals medizinisch auch sinnlose – Einweisung in ein Krankenhaus oder auch die Durchführung von intensivmedizinischen Maßnahmen zum Lebenserhalt ab. Dennoch rufen Angehörige aus Angst, Verunsicherung oder Überforderung in kritischen Situationen oder auch in der Sterbephase nicht selten den notärztlichen Dienst. Dieser sieht sich mit folgenden Schwierigkeiten konfrontiert:

  • Der Patient/ die Patientin ist nicht mehr entscheidungsfähig
  • Es gibt keine sicheren Informationen zu ihren/ seinen Wünschen
  • Der akute Handlungsbedarf lässt keine Zeit eine ausführliche Patientenverfügung zu lesen

In dieser Situation ermöglicht der Kieler Palliativausweis dem notärztlichen Fachpersonal sich schnell und umfassend zu informieren, um so eine Entscheidung entsprechend des im Ausweis festgelegten Willens zu treffen.

Wer sollte einen Palliativausweis besitzen?

Patienten mit einer rasch fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung, denen es wichtig ist, dass auch eine Behandlung im Notfall so erfolgt, wie sie es sich im Voraus wünschen.

Wann gilt der Palliativausweis?

So lange Patienten ihren Willen bilden und äußern können, gilt deren direkt ausgedrückte Wille. Erst wenn sie das nicht mehr können, gilt der im Palliativausweis festgehaltene Wille. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille von Patienten ist von der behandelnden Ärztin zu beachten, sofern

  • die in ihr getroffenen Aussagen auf die akute Situation zutreffen
  • dieser nicht mit den Gesetzen in Konflikt steht

Der Kieler Palliativausweis ist vor allen Dingen für die Notfallsituation gedacht. Es ist wichtig, dass die hierin gemachten Angaben nicht im Widerspruch zu einer möglicherweise zusätzlich bestehenden Patientenverfügung stehen.

Wo erhält man den Palliativausweis?

Der Ausweis kann nur vom Facharzt/ärztin (Klinik- /Hausarzt/ärztin) ausgestellt werden. Sollte Ihre behandelnde Ärztin ihn nicht vorrätig haben, kann der Ausweis kostenlos von Ihrem Arzt direkt beim PalliativNetz Kiel und Umgebung über unser Onlineformular oder bei einer der aufgeführten Adressen bestellt werden:

  • Hospiz-Initiative-Kiel. e.V.
  • SAPV Team
  • DRK Kiel
  • Diakonie Altholstein
  • Palliativstationen UKSH Kiel und SKK Kiel

Eine aktuelle Übersicht aller Bezugsquellen finden Sie auch auf der Seite Bezugsquellen.

Wo wird der Ausweis aufbewahrt?

Der Ausweis sollte gut auffindbar, immer am gleichen Ort und möglichst in unmittelbarer Nähe zum Patient/ zur Patientin aufbewahrt werden. Alle in die Betreuung einbezogenen Personen sollten von der Existenz und dem Aufbewahrungsort Kenntnis haben.

Welche zusätzlichen Vorteile bietet der Palliativausweis?

Mit den Informationen des Palliativausweises kann die Notärztin unmittelbar die erforderliche medizinische, pflegerische oder psychosoziale Betreuung einleiten. Zusätzlich kann der Rettungsdienst entsprechende Fachleute direkt anfordern. So können vorhandene belastende Symptome des Patienten auch außerhalb des Krankenhauses gelindert werden.

Ersetzt der Ausweis eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Eine gute Patientenverfügung gibt umfassend Auskunft über die Vorstellungen und Wünsche eines Menschen für den Fall, dass dieser nicht mehr selbstständig über seine medizinische Behandlung und Begleitung entscheiden kann. In der Vorsorgevollmacht überträgt der Patient einer anderen Person das Recht, für ihn zu entscheiden, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelten auch außerhalb der Notfallsituation. Sie sind aber in einer akuten Notfallsituation oft nicht verfügbar und zu umfangreich. Die Notärztin kann sich nicht schnell genug informieren und die vom Patienten gewünschte Versorgung einleiten. Somit stellt der Palliativausweis eine Willensbekundung speziell für den Notfall dar.

An wen können Sie sich bei weiteren Fragen wenden?

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt oder auch Ihr Pflegedienst. Des Weiteren können Sie alle an der ambulanten Palliativversorgung und Hospizarbeit beteiligten Personen kontaktieren.

Eine Übersicht ambulanter und stationärer Hospiz- und Palliativversorgungsangebote in Kiel und Umgebung finden Sie auf der Seite Hilfsangebote.